Übersicht

Fallstricke / Fehlerquellen bei der Entschädigung von
Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit.

A. Versicherte Personen bzw. versicherte Tätigkeiten / Versicherungsfreiheit / Freiwillige Versicherung / Formalversicherung / Internationale Aus – und Einstrahlung / Auslegung zugunsten der Anspruchsteller (§ 2 II SGB I) .

1. Versicherte Personen

1.1 Sind Sie als Embryo versichert?
1.2 Wer ist ansonsten versichert?
1.2.1 Der Katalog der versicherten Personen nach § 2 I SGB VII

Beschäftigte (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende)
Lernende
Personen bei Tauglichkeits- oder Überwachungsuntersuchungen
Behinderte in anerkannten Werkstätten für Behinderte usw.
Personen in der Landwirtschaft:
Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens und
mitarbeitende Ehegatten

Im landwirtschaftlichen Unternehmen nicht nur vorübergehend
mitarbeitende Familienangehörige

Im landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital-
oder Personenhandelsgesellschaft regelmäßig wie Unternehmer
selbständig tätige Personen

Ehrenamtlich tätige Personen in Unternehmen, die der Sicherung,
Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft dienen

Ehrenamtlich in den Berufsverbänden der Landwirtschaft Tätige
Hausgewerbetreibende, Zwischenmeister sowie mitarbeitende Ehegatten
Küstenschiffer und Küstenfischer sowie mitarbeitende Ehegatten
Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen
Schüler
Studierende
Personen im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege
Ehrenamtliche, in Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des
öffentlichen Rechts oder deren Verbände usw.

Personen bei der Unterstützung amtlicher Diensthandlungen
Zeugen

Personen in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder
im Zivilschutz

Hilfeleistende bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not bzw.
Personen bei Rettungshandlungen

Blut- oder Organspender
Helfende bei Strafverfolgung oder Notwehr
Meldepflichtige auf Aufforderung der Bundesanstalt für Arbeit
Stationäre Rehabilitanden einer Krankenkasse etc.
Berufliche Rehabilitanden
Rehabilitanden nach § 3 der Berufskrankheitenverordnung
Selbsthilfeleistende bei der Schaffung öffentlich geförderten
Wohnraums
Pflegepersonen

1.2.2 Personen, die „wie ein Versicherter“ tätig werden

Handreichung eines Passanten, der beim Errichten eines Baugerüstes
helfend eingreift

Zwölfjähriges Mädchen, das in der Landwirtschaft aushilft
Ehefrau, die asbestverschmutzte Arbeitskleidung
des Ehemannes reinigt

Kind, das den Vater, Asbestwerker, an dessen Arbeitsplatz besucht
Ernte des Gemeindeobstes

1.2.3 Unfreie Personen
1.2.4 Deutsche im Ausland bei einer amtlichen Vertretung
1.2.5 Entwicklungshelfer
1.2.6 Unfallhilfeleistende im Ausland
1.2.7 Familienangehörige im Sinne des Absatzes 1 Nr. 5 b
1.2.8 Nach Satzung pflichtversicherte Unternehmer
1.2.9 Nach Satzung versicherte Besucher von Unternehmen
1.2.10 Verbot der Satzungsversicherung für Haushaltsführende
1.2.11 Formalversicherte Personen nach Treu und Glauben

2. Versicherungsfreiheit, § 4 SGB VII

Versicherungsfreiheit für Beamte
Versicherungsfreiheit für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
Versicherungsfreiheit für Mitglieder von geistlichen Gemeinschaften
Versicherungsfreiheit für Fischerei- und Jagdgäste
Versicherungsfreiheit nicht gewerbsmäßiger landwirtschaftlicher
Unternehmer (Binnenfischereien, Imkereien usw.)

Versicherungsfreiheit der selbständigen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte,
Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker

Versicherungsfreiheit der im Haushalt tätigen Ehegatten und Verwandten des Haushaltsführenden

3. Freiwillige Versicherung der Unternehmer und ihrer Ehegatten
4. Die Formalversicherung nach Treu und Glauben
5. Die internationale Aus- und Einstrahlung
5.1 Ausstrahlung, § 4 SGB IV
5.2 Einstrahlung, § 5 SGB IV
6. Die zentrale Auslegungsvorschrift des § 2 II SGB I


B. Die Versicherungsfälle Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit und die
Versicherungsfälle Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit „wie ein Versicherter“ (z.B. Handreichungen bei Erstellung eines Baugerüsts durch Passanten, Feldarbeit des zwölfjährigen Mädchens oder Ehefrau, welche die asbestverschmutzte Arbeitskleidung des Ehemannes reinigt)

1. Was ist ein Arbeitsunfall?

1.1 Unfall „bei einer versicherten Tätigkeit“, bisher § 548 RVO
1.2 Die neue Begriffsbestimmung durch § 8 I SGB VII „infolge einer versicherten Tätigkeit“
1.3 Von außen kommende Einwirkung
1.4 Plötzliche, das heißt zeitlich begrenzte (auf längstens eine Arbeitsschicht) Einwirkung
1.5 Körperschaden und Beschädigung von Hilfsmitteln wie Prothesen
1.6 Der Zusammenhang im Sinne der Kausalität
1.7 Indiz „auf der Betriebstätte“
1.8 Indiz „während der Arbeitszeit“
1.9 Einwand der sogenannten Gelegenheitsursache (kein Rechtsbegriff, sondern an sich unbeachtliche, weil hypothetische Reserveursache)
1.10 Die Mitursächlichkeit (ab welchem Grad der Mitursächlichkeit)
1.11 Die Wesentlichkeit der Mitursache
1.12 Neu: Die sogenannte „finale Handlungstendenz“ im Widerstreit zur gewohnheitsrechtlich anerkannten Kausalitätsnorm
1.13 Verbotswidriges Verhalten schließt Versicherungsschutz ausdrücklich nicht aus
2. Was ist ein Wegeunfall?
2.1 Der Weg vom dritten Ort
2.2 Abgrenzung Geschäftsreise und Berufskraftfahrt
2.3 Gemischte Wege bzw. gemischte Tätigkeiten
2.4 Beginn des Weges
2.5 Ende des Weges
2.6 Lösung, Unterbrechung
2.7 Anvertrauen von Kindern in fremde Obhut
2.8 Die Fahrgemeinschaft
2.9 Versicherungsschutz für Kinder, die fremder Obhut anvertraut werden
2.10 Die Familienheimfahrt
2.11 Sonderfall der versicherten Tätigkeit: Verwahrung, Beförderung, Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgerätes oder einer Schutzausrüstung sowie deren Erstbeschaffung
3. Arbeitsunfall „wie ein Versicherter“ (versicherte Handreichungen)
3.1 Passant
3.2 Nachbarn und Familienangehörige
3.3 Abernten des Gemeindeobstes
3.4 Stellungnahme
4. Berufskrankheit „wie ein Versicherter“

Asbestkrebs der Ehefrau, welche die asbestverschmutzte Arbeitskleidung ihres Ehemannes täglich zuhause gesäubert hat (Asbestmesotheliom)
Asbestkrebs des Kindes des Asbestwerkers, das seinen Vater als Zwölfjähriger am Arbeitsplatz oft besucht hat
Asbestmesotheliome gehäuft in der Nachbarschaft von Asbestfabriken

5. Was ist eine Berufskrankheit?
5.1 Versicherungsschutz für Kellner, Nichtraucher, der nach Rauchbelastung am Arbeitsplatz und infolgedessen an Lungenkrebs erkrankt?
5.2 Mischsystem aus Berufskrankheitenliste und Öffnungsklausel
5.3 Einzelne Berufskrankheitsbilder der Liste, die immer wieder vorkommen.
5.3.1 Die beruflichen Wirbelsäulenerkrankungen, BK Nr. 2108, 2109, 2110
5.3.2 Die berufliche Lärmschwerhörigkeit, BK Nr. 2301
5.3.3 Die Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) und die Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Silikotuberkulose), BK Nr. 4101, 4102
5.3.4 Die berufliche Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura, BK Nr. 4103
5.3.5 Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose), in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaubdosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Asbestfaserjahren, BK Nr. 4104
5.3.6 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards, BK Nr. 4105
5.3.7 Erkrankungen an Lungenfibrose durch Metallstäube bei der Herstellung oder Verarbeitung von Hartmetallen, BK Nr. 4107
5.3.8 Bösartige Neubildung der Atemwege und der Lungen durch Nickel oder seine
Verbindungen, BK Nr. 4109
5.3.9 Bösartige Neubildungen der Atemwege und Lungen durch Kokereirohgase, BK Nr. 4110
5.3.10 Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren, BK Nr. 4111
5.3.11 Exogen-allergische Alveolitis, BK Nr. 4201
5.3.12 Erkrankung der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll-, Rohflachs- oder Rohhanfstaub (Byssinose), BK Nr. 4202
5.3.13 Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Stäube von Eichen- oder Buchenholz, BK Nr. 4203
5.3.14 Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankung (einschließlich Rhinopathie), die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können, BK Nr. 4301
5.3.15 Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können, BK Nr. 4302
5.3.16 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können, BK Nr. 5101

5.4 Die Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis im Einzelfall (Öffnungsklausel)
5.4.1 Die 50 % – Hürde
5.4.2 Lungenkrebs durch lungengängige Quarzstäube etwa der Bergleute
5.4.3 Rückwirkender Ausschluß der Entschädigung von Fällen aus der Vorzeit einer Erweiterung der Berufskrankheitenliste?

C. Sonderfälle von A-Z
Erweiterung der Berufskrankheitenliste?

A
Abfindung
Abrißbrüche der Wirbelfortsätze
Ärzte
AIDS
Alkohol

  1. Verbotswidriges Verhalten des Versicherten
  2. Wesentliche Mitursächlichkeit einer beruflichen Ursache
  3. Der Prima-facie- Beweis
  4. Stand der Entschädigungspraxis zum Thema Alkohol, rechtlich gesehen
  5. Beweislast
  6. Die Wertung
  7. Fazit / Tip

halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide (Stichwort auch „Dioxine“)
halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylarylsulfide (Stichwort auch Kampfstoff Schwefellost)
Erkrankungen durch Aluminium
Amine (aromatische Amine)
Antrag auf Entschädigung
Arbeitgeberhaftung (§ 670 BGB analog)
Arbeitspapiere
Arbeitspause
Arsen
Asbest
Asbestwarzen
Atemstraße (bzgl. Atemwegserkrankungen)
Augenzittern der Bergleute
Auslegung
B
Bäckerasthma
Benzol
Berufssportler
Berufsunfähigkeitsrente
Beryllium
Betriebssport
Betriebsveranstaltung
Beweisgrad
Beweislast und deren Verteilung
Blasenkrebs
Blaufärbung
Blei
Bronchialasthma
Butylphenol (para-tertiär Butylphenol)
Bystander (unbeteiligter Dritter kommt zu Schaden)
C
Cadmium
Chrom
D
Demenz
Dioxine
Druckluftarbeiter
Druckluftwerkzeuge
Dunkelziffer
Duschen
E
Einschlafen
Embryo
Enzephalopathie
Erwerbsunfähigkeitsrente
Essen
F
Familienheimfahrt
finale Handlungstendenz
Fluor
Fünfzig-Prozent-Hürde
G
Garage
Gelegenheitsursache
gemischte Tätigkeit
Geschäftsreise
Gewaltenteilung
Gleichbehandlung nach Art. 3 GG
Grauer Star
Gutachter
H
Halogenkohlenwasserstoffe
Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe, BK Nr. 5102
Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon
I
Infektionskrankheiten
Ingenieure
Insektenstich
Isocyanate
K
Kafka
Kampfstoff
Kellner, der als Passivraucher an Lungenkrebs erkrankt
Kohlenmonoxid
Kündigung
L
Latenzzeit
Leber
Leberkrebs
Leberzirrhose
Lebzeitenleistungen
Leukämie
Lungenkrebs
M
Mangan
Massenkatastrophe (größerer Chemieunfall, Asbest etc.)
Massenunfall
Medikamenteneinnahme
Meniskuserkrankung
Methylalkohol
Moltofill (früher asbesthaltig)
Mondbeintod
Montagskrankheit und Montagssterbefälle
N
Nachbar
Nerven
Nierenkrebs
Nitroglykol, Nitroglyzerin
Nitroverbindungen
Notdurft / „Pinkelpause“
O
Obduktion
Obstpflücken
Osteomyelitis (Knochenmarkseiterung)
P
Parkbanklähmung
Peniscarcinom
Pflegegeld
Phosphor oder seine anorganischen Verbindungen
organische Phosphorverbindungen
Pinkelpause
Plasmozytom
Polyneuropathie
Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische
Q
Quarzstaub
Quasiberufskrankheit
Quecksilber
R
Rechtsschutzversicherung
Rentenbeginn
Reserveursache
S
Salpetersäureester
Schädelbruch
Schipperkrankheit
Schlägerei
Schleimbeutel
Schluckstraße
Schwefelkohlenstoff
Schwefelwasserstoff
Schwerbehinderung
Erkrankungen der Sehnenscheiden
Sekundenherztod
selbstgeschaffene Gefahr
Selbstmord
Spielerei“ an der Produktionsmaschine
Sterbegeld
Strahlenschäden
Strengbeweis
T
Tanken
Taucher und Senkkastenarbeiter
Thallium
Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Thomasmehl/(Thomasphosphat)
von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten
Trinken
Tropenkrankheiten, Fleckfieber
U
Überfall
Übergangsleistungen nach § 3 Berufskrankheitenverordnung
Umweg
Unternehmer
Ursachenzusammenhang
V
Vanadium
verbotswidriges Verhalten
Verbrauchergeldparität (Umrechnung von Pflegegeldleistungen ins Ausland)
Vergewaltigung
Verjährung
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der Berufsgenossenschaft
Versorgungsehe
vibrationsbedingte Durchblutungsstörung an den Händen
W
Warnhinweis
Weißfleckung der Haut
Wespenstich
Working Level Month (WLM)
Wurmkrankheit der Bergleute
Z
erhöhte Zahnabrasionen durch mehrjährige quarzstaubbelastende Tätigkeit
Erkrankung der Zähne durch Säuren
Zeitung
Zigaretten
Zuckerbäckerkaries
Zufallsdatum beim Rentenbeginn
Zusammentreffen von Unfallversicherungs- und Rentenversicherungsleistungen

Rentenversicherungsleistungen

D. Die Leistungen der Berufsgenossenschaft
1. Die Sachleistungen
2. Die Berufshilfe
3. Die Geldleistungen
3.1 Das Verletztengeld

3.2 Das Übergangsgeld
3.3 Die Verletztenrente
3.4 Die vorläufige Rente und die Dauerrente
3.5 Der Beginn der MdE
3.6 Die Bestimmung der Rente nach dem Jahresarbeitsverdienst
3.7 Der Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen
3.8 Der Vergleichsjahresarbeitsverdienst
3.9 Unfall während der Ausbildung
3.10 Die Pflege, das Pflegegeld
3.11 Die Leistungen bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit:
Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer-, Waisenrente), Beihilfe,
Sterbegeld usw.
E. Die Abfindungen
F. Wie und wo melde ich meinen Arbeitsunfall, meine Berufskrankheit an?
G. Das Feststellungsverfahren der Berufsgenossenschaft bis zum Bescheid
1. Amtsermittlungsprinzip
2. Die Unfalluntersuchung
3. Die Vernehmung von Zeugen
4. Die Auswahl des Gutachters
5. Die Ablehnung des Gutachters
6. Die Ablehnung des Beamten .
7. Der Rentenbescheid, der Ablehnungsbescheid, der Änderungsbescheid,
die Rentenentziehung usw.
8. Die Rechtsbehelfsbelehrung
H. Das Widerspruchsverfahren bei der Berufsgenossenschaft
I. Der Sozialgerichtsprozeß (Klage, Berufung, etc.)
1. Ist das Gerichtsverfahren kostenfrei?
2. Muß das Gericht von Amts wegen die Tatsachen ermitteln?
3. Muß das Gericht von Amts wegen ein Gutachten einholen?
4. Welche Gutachter zieht das Gericht heran?
5. Der Gutachter Ihres Vertrauens nach § 109 SGG
6. Kann das Gericht einen BG-Gutachter hören?
7. Wann kann ein Gutachter abgelehnt werden?
8. Kann ein Richter abgelehnt werden?
9. Darf der Richter gegen Sie Mutwillenskosten verhängen?
10. Der Beweisbeschluß
10.1 Darf das Gericht eine Gleichwertigkeit der beruflichen Ursache im Beweisbeschluß zur Voraussetzung machen?
10.2 Genügen auch 30 %-ige Ursachen beruflicher Art?
10.3 Darf das Gericht im Todesfall eine Lebzeitenverkürzung um 1 Jahr zur absoluten Entschädigungsvoraussetzung machen?
10.4 Kann das Gericht den Strengbeweis fordern bei der Frage, ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch sich der Schaden beläuft?
11. Der gerichtliche Verfahrensvergleich mit der Behörde
12. Wann empfiehlt sich für Sie ein Prozeßvergleich in der Sache selbst?
13. Die einzelnen Schritte im Sozialgerichtsprozeß
13.1 Wie und wo erhebe ich Klage?
13.2 In welcher Frist erhebe ich Klage?
13.3 Muß die Klage begründet werden?
13.4 Wie und wo lege ich Berufung ein?
13.5 In welcher Frist ist die Berufung einzulegen?
13.6 Wie begründe ich die Berufung?
13.7 Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
13.8 Der kurze Revisionsprozeß
13.8.1 Wie und wo lege ich Revision ein?
13.8.2 In welcher Frist lege ich Revision ein?
13.8.3 Gegenstand der Revision
13.8.4 Die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
J. Können Sie Verfassungsbeschwerde einlegen?
1. In welcher Frist ist Verfassungsbeschwerde einzulegen?
2. Merkblätter des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde .
K. Kann nach verlorenem Prozeß bei der Berufsgenossenschaft ein Überprüfungs-antrag gestellt werden? Das Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X
L. Hat der Unternehmer das Recht, die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu betreiben?
M. Der Haftungsausschluß zugunsten des Unternehmers
N. Die hilfsweise Arbeitgeberhaftung
O. Hat der Sozialhilfeträger bzw. das Sozialamt das Recht, die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu betreiben?

Anhang

Knochentaxe

Liste der Berufskrankheiten – Berufskranheitenliste

Berufskrankheitenverordnung

Muster von Entschädigungsantrag

Widerspruch

Klage

Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht

Die nachfolgenden Ausführungen und Hinweise können nicht für den konkreten Einzelfall eines Betroffenen bzw. Rechtsuchenden gelten, weil ein solcher Fall jeweils im Einzelnen und gesondert mit dem Verfasser zu besprechen wäre.

Unfälle am Arbeitsplatz