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Wegeunfall


2. Was ist ein Wegeunfall?

Versichert ist nicht nur die eigentliche Arbeit des Beschäftigten, sondern ebenso stehen unter Versicherungsschutz die Wege des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte und von dieser zu seiner Wohnung, siehe § 8 II SGB VII. Der Weg in der Arbeitspause zur Wohnung, um das Mittagessen einzunehmen, und der Rückweg vom Mittagessen sind nach der Rechtsprechung in die versicherten Wege eingeschlossen.

Ca. 200.000 Wegeunfälle werden jährlich gemeldet.

Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zu oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen, bei Fahrgemeinschaften, bei Umleitungen, weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.

Wege von und zu der Arbeit sind in aller Regel ein versicherter Weg, das heißt, findet auf diesen Wegen ein Unfall statt, erwachsen dem Verunfallten hieraus Ansprüche.

Denken Sie daran, dass im Falle eines solchen Unfalles Ansprüche entstehen können, auf deren Durchsetzung Sie durch anwaltliche, fachlich kompetente Hilfe bestehen sollten.

Hier aus öffentlicher Publikation einige wichtige Grundbegriffe, deren Verständnis im Sozialrecht (insb. bei Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) unerläßlich ist.

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