Wie und wo melde ich meinen Arbeitsunfall, meine Berufskrankheit an?

F. Wie und wo melde ich meinen Arbeitsunfall, meine Berufskrankheit an?

Wie und wo melde ich meinen Arbeitsunfall, meine Berufskrankheit an?

Sie können persönlich durch einfachen Brief an die Berufsgenossenschaft Anspruch auf Entschädigung Ihres Arbeitsunfalls oder Ihrer Berufskrankheit stellen. Richten Sie Ihren Antrag an die falsche Berufsgenossenschaft, so dürfte dies unschädlich sein. Diese Berufsgenossenschaft muß an den zuständigen Träger weiterleiten. Wenn Sie seit Jahren an einem Lungenkrebs leiden und dieser durch Asbest verursacht ist, laufen Sie Gefahr, daß Ihre Familie den Anspruch auf die Lebzeitenrente verliert, wenn der Anspruch nicht zu Lebzeiten angemeldet wird.

Tip: Zur Vermeidung dieses Anspruchsverlustes sollte im Berufskrebsfall umgehend der Fall bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Dies ist bereits wie gesagt durch einfachen Brief des Betroffenen möglich.

Tip: Stellen Sie zugleich Entschädigungsantrag und erwähnen Sie bitte dieses Wort, und zwar auf alle in Betracht kommende Leistungen, Verletztengeld etwa, Verletztenrente, Pflegegeld usw..

Wird der Fall erst nach Ihrem Tod angemeldet, erlöschen der Anspruch auf die Verletztenvollrente und sonstige Ansprüche auf Geldleistungen wie das Pflegegeld, die ansonsten unter Umständen für 3 Jahre rückwirkend zu zahlen sind, wenn sich das Feststellungsverfahren der Berufsgenossenschaft zu Ihren Lebzeiten hinausgezögert hat. Verlassen Sie sich nicht darauf, daß schon der Arbeitgeber oder der behandelnde Arzt im Ernstfall die Anzeige erstattet hat. Dies unterbleibt nur zu oft.

Tip: Stellen Sie in jedem Fall zusätzlich selbst Antrag bei der Berufsgenossenschaft, und zwar ausdrücklich auf Entschädigung.

Kann die Berufsgenossenschaft Sie darauf verweisen, daß der Arbeitgeber keine Unfallanzeige erstattet hat, und mit dieser Begründung die Aufnahme eines Feststellungsverfahrens ablehnen?

Tip: In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit der Untätigkeitsklage.

Höchst anfechtbar ist die berufsgenossenschaftliche Praxis zu Anträgen der Betroffenen auf Berufskrankheitsentschädigung, insofern als man dem Erkrankten eine Berufskrankheitenliste schickt und diesen auffordert, sein Hausarzt möge gegebenenfalls ärztliche Berufskrankheitsanzeige erstatten. Vorher würde die Berufsgenossenschaft kein Feststellungsverfahren einleiten.

Hinweis: Die Berufsgenossenschaft verkennt, daß das Feststellungsverfahren bereits mit Ihrem Entschädigungsantrag an die Berufsgenossenschaft eröffnet ist. Sie haben die Möglichkeit der Untätigkeitsklage.

Oft ist es so, daß man vom Hausarzt gar nicht erwarten kann, die betreffenden Zusammenhänge zu erkennen, weil es sich um eine Spezialmaterie handelt, ob bei den Asbestkrebsfällen oder anderen Berufskrankheiten. Was können Sie tun, wenn der Arzt trotz Kenntnis der Diagnose eines Asbestmesothelioms seine ärztliche Berufskrankheitsanzeige verspätet bei der Berufsgenossenschaft einreicht?

Fall: Der asbestmesotheliomkranke Versicherte liegt im Krankenhaus. Die Ärzte sagen den Angehörigen, die Berufskrankheitsanzeige würde vom Krankenhaus erstattet, was aber sich dann wegen Schwierigkeiten im Schreibbüro usw. verzögert. Die Berufsgenossenschaft erfährt erst nach dem Tode des Versicherten von der Berufskrankheit.

Sind die Ansprüche auf die Lebzeitenleistungen, Verletztenrente, Pflegegeld nun erloschen? Nach einer neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, auf die Sie sich berufen können, muß sich die Berufsgenossenschaft das Fehlverhalten des Arztes zurechnen lassen, wenn eine sogenannte Funktionseinheit besteht in dem Sinne, daß der Arzt mit der Anzeige im Bereich der Berufsgenossenschaft und dieser gegenüber tätig zu werden hat. Das Bundessozialgericht zieht den Vergleich mit dem Fehlverhalten eines Kassenarztes bei der nicht rechtzeitigen Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Entscheidend ist letztlich der Einzelfall, ob bei verspäteter Meldung durch den Arzt und Unterbleibens der Meldung zu Lebzeiten gleichwohl für die Berufskrankheit nachträglich die gesetzlichen Leistungen durch die Berufsgenossenschaft zu gewähren sind. Daß überhaupt gesetzliche Ansprüche wie die Lebzeitenrente im Asbestkrebsfall von deren Anhängigkeit zu Lebzeiten bei der Berufsgenossenschaft abhängig gemacht werden, erinnert an den unwürdigen Wettlauf, den man im bürgerlichrechtlichen Schadenersatzbereich früher den Betroffenen beim Schmerzensgeldanspruch zumutete, der sich damals nicht vererbte, wenn er nicht rechtshängig gemacht worden war. Diesem ähnlichen Mißstand beim Schmerzensgeldanspruch des § 847 Bürgerliches Gesetzbuch hat der Gesetzgeber jedenfalls durch zwischenzeitliche Änderung abgeholfen.

Ein Muster einer persönlichen Anzeige des Betroffenen durch den Anwalt bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit findet sich im Anhang.

G. Das Feststellungsverfahren der Berufsgenossenschaft bis zum Bescheid
1. Amtsermittlungsprinzip
2. Die Unfalluntersuchung
3. Die Vernehmung von Zeugen
4. Die Auswahl des Gutachters
5. Die Ablehnung des Gutachters
6. Die Ablehnung des Beamten .
7. Der Rentenbescheid, der Ablehnungsbescheid, der Änderungsbescheid,
die Rentenentziehung usw.
8. Die Rechtsbehelfsbelehrung


Unfälle am Arbeitsplatz