Rechtschutzversicherung, Rentenbeginn, und Reserveursache

C. Sonderfälle von R

Berufskrankheiten – Übersicht A-Z

R wie Rechtsschutzversicherung

Was die Betroffenen zunächst nicht wissen, ist die Tatsache, daß die Rechtsschutzversicherungen im Widerspruchsverfahren gegen die Berufsgenossenschaft keine Kosten übernehmen, sondern erst ab dem Klageverfahren vor Gericht. Die Rechtsschutzversicherungen treten auch nicht ein für ein etwa frei vereinbartes anwaltliches Zusatzhonorar, das wegen der geringen Gebührenhöhe im Sozialgerichtsfall angezeigt sein kann.

R wie Rentenbeginn

Fall: Versicherter fällt im Stadium einer beruflichen Lärmschwerhörigkeit von 50 % MdE auf. Die Berufsgenossenschaft läßt die Rente mit dem Tag nach Diagnosestellung einsetzen.

Tip: Legen Sie Widerspruch ein.

Ein ordentlicher Sachbearbeiter setzt nicht auf das Zufallsdatum der Diagnose, sondern bittet den Gutachter zu prüfen, ab wann 20 %, 30 % und 40 % MdE (gleich Prozentsatz der Rente) erreicht worden sind. Bei durchgehender Lärmarbeit können sich die Erhöhungen in 3-Jahressprüngen entwickelt haben. Die rückwirkende Abschätzung hat in freier Überzeugungsbildung des Gutachters zu erfolgen. Siehe zum Zufallsdatum der Diagnose, die in der Praxis zu Unrecht das Datum des Versicherungsfalls markiert, auch zu Z wie Zufallsdatum.

R wie Reserveursache

Der Einwand der Gelegenheitsursache, der Unfall hätte sich bei jeder anderen Gelegenheit ereignen können als bei der Arbeit und zur gleichen Zeit, ist in Wahrheit eine vorgeschobene hypothetische Reserveursache und von daher grundsätzlich so unbeachtlich wie unbeweisbar, siehe näher zu Stichwort G wie Gelegenheitsursache.

Salpetersäureester
Schädelbruch
Schipperkrankheit
Schlägerei

Unfälle am Arbeitsplatz