Latenzzeit und Leber

C. Sonderfälle von J

Berufskrankheiten – Übersicht A-Z

L wie Latenzzeit

Latenzzeit meint den Zeitraum zwischen schädlicher Einwirkung eines Arbeitsstoffes und Ausbruch der Erkrankung. Bei den Asbestmesotheliomen kennt man eine sogenannte 30 Jahresregel der Latenzzeit im Rahmen einer Bandbreite von wenigen Jahren bis 50 Jahren. Bei der Herstellung und Bearbeitung von Dichlordimethyläther wurde eine Häufung von Bronchialkarzinomen mit auffallend geringer Latenzzeit beobachtet. Kurze Latenzzeiten können auch bei Strahlenschäden imponieren bzw. eine Besonderheit sein.

L wie Leber

Erkrankungen der Leber durch Dimethylformamid, ein Lösemittel, werden unter Nr. 1316 der Berufskrankheitenliste entschädigt. Der Arbeitsstoff findet breiten industriellen Einsatz. An Arbeitsplätzen liegt DMF als farblose Flüssigkeit vor. Dimethylformamid ist wenig geruchsintensiv, weshalb eine nennenswerte Warnwirkung bei niedrigen Konzentrationen entfällt.

Gefahrenquellen:

Hauptabnehmer für DMF ist die Kunstlederproduktion. DMF wird insbesondere auch in der Produktion von Polyacrylnitrilfasern, von Pflanzenschutzmitteln, von Speziallacken sowie bei der Kunststoffbeschichtung (Polyurethane) verwendet. Früher fand DMF auch Anwendung zur Herstellung von pharmazeutischen und kosmetischen Produkten. Sowohl bei dermaler als auch bei inhalativer Aufnahme, d.h. bei Aufnahme über die Haut oder durch die Atemorgane wird DMF rasch im Organismus verteilt. Kritisches Zielorgan ist die Leber. Es ist schwierig, zwischen alkoholinduzierter und toxischer Hepatopathie zu differenzieren, wie es im Merkblatt des BMA wörtlich heißt.

Tip: Berufliche Mitursächlichkeit der toxischen Verursachung durch einen giftigen Arbeitsstoff reicht vollauf.

Haben Sie zusätzlich Alkohol getrunken, hat offenbar der berufliche Schadstoff umso leichteres Spiel, was eine klassische Mitursächlichkeit der beruflichen Noxe (Krankheitsursache) bedeutet. Ob darüber hinaus Zyklusstörungen und eine Häufung von Aborten bei Frauen durch DMF hervorgerufen werden und Fruchtschädigungen, wird in der wissenschaftlichen Begründung zur Berufskrankheit 1316 immerhin andiskutiert. In der Literatur würden sich überdies Hinweise für eine Inzidenz von testikulären Tumoren und von Malignomen im Bereich der Mundhöhle und des Pharynx finden. Ob Hodenkrebsfälle, Leberkrebs, Prostatakarzinom, Mundhöhlen- und Rachenkrebs durch DMF verursacht werden können, wird in der Begründung zur BK 1316 erörtert, aber offenbar nicht entschieden.

Tip: Im Einzelfall kann eine Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis in Betracht kommen, siehe zu Q wie Quasiberufskrankheit.

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Leberzirrhose
Lebzeitenleistungen
Leukämie
Lungenkrebs

 

Unfälle am Arbeitsplatz