Demenz, Dioxine, Druckluftarbeiter, Druckluftwerkzeuge und Dunkelziffer

C. Sonderfälle von D

Berufskrankheiten – Übersicht A-Z
D wie Demenz

Eine Demenz mit ausgeprägten Intelligenz- und Gedächtnisstörungen findet sich als Schweregrad 4 bei der toxischen, durch organische Lösungsmittel bedingten Enzephalopathie, siehe zur BK 1317.

D wie Dioxine

Zu den Dioxinen siehe die Berufskrankheitsnummer 1310, Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide. Die Dioxinunfälle haben traurige Berühmtheit in der Weltöffentlichkeit erlangt.

D wie Druckluftarbeiter

Siehe näher zu T wie Taucher und Senkkastenarbeiter bzw. zu der entsprechenden Berufskrankheit 2201.

D wie Druckluftwerkzeuge

Erkrankungen durch Erschütterungen bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen sind in der BK 2103 geregelt. Gefahrenquellen sind z.B. Arbeiten mit dem Preßlufthammer, Preßluftmeißel, Preßluftbohrer, Preßluftstampfer oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen, und zwar im Bergbau, in Steinbrüchen, in Gußputzereien, in Kesselschmieden, beim Schiffsbau und im Straßenbau. Besonders betroffen sind das Ellenbogengelenk, das Schulter-Schlüsselbeingelenk sowie das handgelenksnahe Ellenspeichengelenk. Erkrankungen bestimmter Handwurzelknochen sind möglich. Im Handgelenk ist als Folge einer Ernährungsstörung der sogenannte Mondbeintod möglich. Am Kahnbein kann sich nach einer sogenannten Ermüdungsfraktur eine Pseudarthrose bilden. Die Erkrankungen an den Gelenken und am Mondbein sollen nach mindestens 2 Jahren Belastung auftreten, während die Ermüdungsfraktur des Kahnbeins an eine Mindestarbeitsdauer gebunden ist. Röntgenologisch können sich die Veränderungen wie eine Arthrosis deformans darstellen. Eine besondere Bedeutung kommt der Mondbeinmalazie zu. Der Mondbeintod soll nicht mehr auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sein, wenn seit der Aufgabe der gefährdenden Beschäftigung mehr als 5 Jahre verstrichen sind. Es kann zu traumatischen Angioneurosen kommen (Gefäßschäden an Händen und Unterarmen).

D wie Dunkelziffer

Unter der Dunkelziffer versteht man die Fälle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die nicht bei der Berufsgenossenschaft bekannt werden bzw. berufsgenossenschaftlich nicht weiter verfolgt werden. Bei tödlichen Berufskrebserkrankungen dürfte die Dunkelziffer sehr hoch sein. Daß in früheren Jahren weniger Asbestmesotheliome oder weniger Asbestlungenkrebsfälle oder so gut wie gar keine Fälle dieser Art entschädigt wurden, lag offenbar in erster Linie an Versäumnissen in der Erfassung und Meldung dieser Fälle und nicht daran, daß Fälle dieser Art nicht vorgekommen sind. Als die Zahl der Asbestmesotheliome noch an den Fingern pro Jahr abgezählt werden konnte, die tatsächlich pro Jahr angemeldet wurde, konnten die heutigen Zahlen ohne weiteres schon damals hochgerechnet werden. Vielfach werden diese Art Fälle mit Magen-, Darmkrebs oder anderem verwechselt. Entlegenere Fälle des Versicherungsschutzes wie etwa Unfälle auf Familienheimfahrten teilen das gleiche Schicksal einer hohen Dunkelziffer, etwa hinsichtlich der Gastarbeiter jenseits der Grenzen. Erkrankt ein Gastarbeiter nach Rückkehr in sein Heimatland an den Spätfolgen seiner beruflichen Asbestbelastung in Deutschland, wird dieser Fall gleichwohl nicht durch nachgehende Untersuchungen wie in Deutschland üblich nachgehalten. Zu einer Anspruchsanmeldung kommt es dann vielfach nicht oder nur nach dem Zufallsprinzip.

D wie Duschen

Unfallversicherungsschutz besteht beim Waschen oder Duschen auf der Betriebsstätte im unmittelbaren zeitlichen Anschluß an die Betriebstätigkeit, wenn die körperliche Reinigung in Einrichtungen erfolgt, die der Unternehmer für Wasch- und Badezwecke bestimmt hat. Wer sich auf der Betriebsstätte duscht, weil er zuhause dazu keine Möglichkeit hat, soll nicht unter Versicherungsschutz stehen. Im häuslichen Bereich soll die Körperreinigung grundsätzlich nicht unter Versicherungsschutz stehen.

Tip: Versicherungsschutz kann allerdings selbst im häuslichen Bereich bestehen, wenn das Duschen auf der Betriebsstätte nicht möglich war und es unabdingbar ist, den erheblichen Betriebsschmutz abzuwaschen.

Hinweis: Selbst wenn das Duschen auf der Betriebsstätte möglich gewesen wäre, dürfte die körperliche Reinigung zuhause von ganz erheblichem Arbeitsschmutz in Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen.

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