Insektenstich, Ingenieure und Isocyanate

C. Sonderfälle von I

Berufskrankheiten – Übersicht A-Z

I wie Ingenieure

Es wird von Asbestmesotheliomfällen von Ingenieuren berichtet. Asbestmesotheliome können nach bereits wenigen Tagen Exposition Jahrzehnte später ausbrechen. Auf Montagereisen können Infektionskrankheiten oder Tropenkrankheiten erlitten werden. Die Risiken sind beim Ingenieur gestreut, je nachdem in welcher Branche gearbeitet wird, etwa in der Chemieindustrie.

I wie Insektenstich

Fall: Gärtner wird bei der Arbeit von Zecke gebissen. Eine Hirnhautentzündung ist die Folge.

Grundsätzlich dürfte an dem Versicherungsschutz kein Zweifel bestehen, wenn dieser Tatbestand sich auf der Arbeitsstätte und während der Arbeitszeit ereignet.

Vorsicht: Die Forderung einer erhöhten Betriebs- oder Arbeitsgefahr führt in die Irre.

Versicherungsschutz besteht auch gegen alltägliche Gefahren, die sich während der Arbeit auswirken.

Ausnahme: Der Unfall des täglichen Lebens wäre auch außerhalb der versicherten Tätigkeit zur derselben Zeit und in der gleichen Art eingetreten.

Dieser Nachweis ist zutreffender Ansicht nach allerdings nicht zu führen. Versicherungsschutz besteht also beim Insektenstich, den der Versicherte während der Arbeit erleidet genauso wie bei einem anderen, der während eines Betriebsweges auf einer Bananenschale ausrutscht.

Hinweis: Im Berufskrankheitsfall spielt es bei der Tropenkrankheit Malaria keine Rolle, ob die Anophelesmücke den Versicherten während der Arbeitszeit oder in der Nacht sticht.

I wie Isocyanate

Bei den Erkrankungen durch Isocyanate, Nr. 1315 der Berufskrankheitenliste, findet sich die für die Berufskrankheitengruppe 13 atypische Voraussetzung, daß nicht nur die Erkrankung entstanden sein muß, sondern daß diese dann auch zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen hat, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.

Tip: In diesem Fall bestehen Sie bitte zugleich auf Feststellung von Übergangsleistungen nach § 3 II BeKV (Ausgleich des Verdienstausfalls in den ersten 5 Jahren nach Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit). Die Verletztenrente aus Anlaß der Berufskrankheit darf hierauf nicht angerechnet werden.

Die Berufskrankheiten, die in der Liste mit der Nr. 13 anfangen, beinhalten die Schädigungen durch Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische Stoffe. Isocyanate sind reaktionsfreudige Ester der Isocyansäure mit einer oder mehreren Atomgruppen -N=C=O. Di- und Polyisocyanate bilden gemeinsam mit den Polyolen die Grundbausteine der Polyurethan-Chemie und werden teils in reiner Form teils mit anderen Zusatzstoffen in Arbeitsprozessen eingesetzt.

Gefahrenquellen:
Die Stoffgruppe (z.B. Desmodur-Produkte) besitzt ein breites Anwendungsfeld für die Herstellung von Schaum- und anderen Kunststoffen, Lacken und sonstigen Oberflächenbeschichtungen, Klebern und Härtern, Pharmazeutika, Pestiziden und anderen Erzeugnissen der chemischen Industrie. Beim Spritzlackieren entstehen isocyanathaltige Aerosole. Mit einer Gesundheitsgefährdung muß insbesondere beim Verarbeiten von 2-Komponenten-Reaktionssystemen gerechnet werden. Das Verbrennen und Verschwelen von Polyurethanen setzt möglicherweise Isocyanate frei. Die körperliche Aufnahme erfolgt vorwiegend durch Inhalation von isocyanathaltigen Dämpfen, Aerosolen und Staubpartikeln. Zielorgane der Erkrankung sind der Atemtrakt (obstruktive Atemwegserkrankung, Alveolitis), die Haut, die Augen insbesondere. Es gibt Personen, welche schon auf sehr geringe Isocyanatkonzentration eine starke Bronchialobstruktion erleiden. Eine inhalative Provokation mit Isocyanaten dürfte vielfach zur Diagnoseerstellung nicht erforderlich sein und erscheint überdies als gefährlich. Konkurrenzen können mit der Berufskrankheit 4301/4302 bestehen (Bronchial Asthma allergischer oder chemisch-toxischer Art. Beim Umgang mit noch heißen Matratzenrohlingen aus Schaumstoff wurden Atemnotanfälle und der Fall eines Bronchial Asthmas beobachtet. Isocyanate können auch eine Entzündung der Lungenbläschen hervorrufen. Hautveränderungen können als Erscheinungen einer Allgemeinerkrankung durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper verursacht sein oder gemäß Nr. 5101 (berufliche Hauterkrankung) entschädigt werden. Isocyanathaltige Spritzer ins Auge können Hornhautschädigungen verursachen.

Kafka
Kampfstoff
Kellner, der als Passivraucher an Lungenkrebs erkrankt
Kohlenmonoxid
Kündigung

Unfälle am Arbeitsplatz