Tropenkrankheiten, Fleckfieber

C. Sonderfälle von T

Berufskrankheiten – Übersicht A-Z

T wie Tropenkrankheiten, Fleckfieber

Im Zusammenhang mit der Gruppe der Infektionskrankheiten ist die Berufskrankheit Nr. 3104 zu nennen: „Tropenkrankheiten, Fleckfieber“. Im Merkblatt erwähnt finden sich die Amöbiasis, die Brucellosen, die Cholera asiatica, die Lepra, Malaria, die Pest, Beispiele für Infektionskrankheiten neben vielen anderen. Bestimmte parasitäre Krankheiten sind etwa die Dracunculose (Medinawurmkrankheit), Sandfloherkrankungen usw.. Zu den Tropenkrankheiten zählen auch bestimmte Pilzkrankheiten, z.B. verschiedene primäre Lungenmykosen sowie Tropengeschwüre. Unter dem Stichwort Fleckfieber erwähnt das Merkblatt des BMA das Läuse-, Zecken-, Milben- und murines Fleckfieber. Die Tropen werden geographisch begrenzt als das Gebiet beiderseits des Äquators bis zu den Wendekreisen, die Subtropen umfassen die Gebiete des thermischen Übergangs von den Tropen zur gemäßigten Klimazone. Keine Tropenkrankheiten sollen solche Erkrankungen sein, die überall heimisch sind. Eine in Nigeria erwobene Hepatitis infectiosa wurde seinerzeit vom BSG als Tropenkrankheit angesehen. Gelegentlich wird das erhöhte Risiko in den Tropen gleichwohl negiert, und zwar unter Hinweis darauf, daß in den internationalen Hotels die Hygienestandards eingehalten wären. Dies erscheint mehr als zweifelhaft, wenn man die Berichte und Erfahrungen von Tropenreisenden zur Kenntnis nimmt. Die Bazillenruhr ist eine Tropenkrankheit, selbst wenn diese gelegentlich auch in anderen Zonen beobachtet wird. Durch Malaria, Amöbenruhr, Gelb-, Rückfall- und Fleckfieber können auch Augenschäden verursacht werden. Ob sich der beruflich Tropenreisende die Tropenerkrankung während der Arbeitszeit oder nachts zuzieht, macht versicherungsrechtlich keinen Unterschied.

Fall: Ein Tropenreisender wird nachts von der Anophelesstechmücke gestochen und erkrankt nach einer Inkubationszeit von 11 bis 16 Tagen an Malaria. Die Berufsgenossenschaft ist entschädigungspflichtig.

Ob Erkrankungen am Ebola – Virus oder an AIDS Tropenkrankheiten sein können, muß hier offen bleiben. Jedenfalls soll die UNO dem Vernehmen nach die Wiederbevölkerung von Afrika gedanklich prüfen, weil dort offenbar zunehmend die Bevölkerung hinweggerafft wird. Allerdings können die genannten Erkrankungen dann unter dem Stichwort Infektionskrankheit BK 3101 von Bedeutung sein.

Tip: In dem Falle, daß Sie in den Tropen zu schwerem gesundheitlichem Schaden gekommen sind, denken Sie daran, einen Entschädigungsantrag bei der Berufsgenossenschaft zu stellen, wenn Sie beruflich unterwegs waren.

Allerdings macht man sich keine Vorstellungen, wie viele entbehrliche Anforderungen an den Beweis die Berufsgenossenschaften zu stellen pflegen.

Zur Statistik:

Laut Arbeitssicherheitsbericht 1998 wurden 1997 692 Tropenkrankheits- bzw. Fleckfieberfälle gemeldet. Die anerkannten neuen Rentenfälle konnten Sie demgegenüber an den Fingern abzählen.

  Überfall
Übergangsleistungen nach § 3 Berufskrankheitenverordnung

Unfälle am Arbeitsplatz