Methylalkohol, Moltofill, Mondbeintod und Montagskrankheit und Montagssterbefälle

C. Sonderfälle von M

Berufskrankheiten – Übersicht A-Z

M wie Methylalkohol

Methylalkohol (Methanol) wird hauptsächlich verwendet als Löse- oder Verdünnungsmittel für Farben, Lacke, Polituren, Klebstoffe, Natur- und Kunstharze, zur Befeuchtung von Nitrozellulose, in Steifungs- und Fleckenreinigungsmitteln. Auch in der chemischen Industrie, z.B. als Grundstoff zur Erzeugung von Formaldehyd, zur Herstellung von Anilinfarben sowie in der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie wird Methanol benutzt. Methanol wird in Dampfform über die Atmungsorgane oder in flüssiger Form über den Magen-Darm-Kanal, aber auch durch Hautresorption (z.B. bei Durchtränkung der Kleidung) aufgenommen. Die Aufnahme größerer Mengen kann eine Zyanose, Krämpfe, Verwirrtheitszustände, Kreislaufstörungen, Sehstörungen bis zur Erblindung bewirken. Schon wenige Stunden nach der Giftaufnahme kann der Tod durch Atemlähmung eintreten. Man kennt die chronischen Schäden und auch die Folgen von Unglücksfällen. Beobachtet wurde eine lösungsmittelinduzierte Enzephalopathie. Eine chronische Vergiftung kann den Sehnerv schädigen.

M wie Moltofill (früher asbesthaltig)

In dem Asbestkrebsfall eines Malers und Anstreichers stellte sich heraus, daß Moltofill bis zu ca. 4 % Asbestfasern enthielt, und zwar offenbar bis 1975 (Firmenangabe). Der Verband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks scheint eine solche Exposition mit der sogenannten Umweltbelastung deutlich zu verwechseln, weshalb eine Klarstellung erforderlich ist. Bei Verwirbeln von asbesthaltigem Moltofill können 20 bis 40 Millionen Asbestfasern pro Kubikmeter Atemluft freigesetzt worden sein, wenn man dies in Relation setzt etwa zu dem Wert, der beim Bewegen von asbestverstaubter Arbeitskleidung erreicht wird. Die Asbestbelastung an einer Straßenecke ist um ein zigfaches niedriger.

In anderen Worten: Die sozialpolitische Forderung muß lauten, daß ein Asbestmesotheliomkrebsfall eines Anstreichers in jedem Fall berufsgenossenschaftlich entschädigt gehört, und zwar bei angemessener Rechtsanwendung.

Leider werden den Betroffenen von der Berufsgenossenschaft, aber auch von der Sozialgerichtsbarkeit entbehrlicherweise insofern „Knüppel zwischen die Beine“ geworfen, statt von dem Überstrapazieren des Strengbeweises für Jahrzehnte zurückliegende Gefährdungen abzusehen.

M wie Mondbeintod

Die Gefäßversorgung des Mondbeins ist bei Druckluftarbeiten besonders gefährdet, siehe BK-Nr. 2103. Die Mondbeinmalazie ist darauf zurückzuführen, daß die Gefäßversorgung dieses Handwurzelknochens unterbrochen wird. Es kommt gegebenenfalls zur Nekrose des Mondbeins.

M wie Montagskrankheit und Montagssterbefälle

Plötzliche Todesfälle nach Kreislaufkollaps und durch akutes Herzversagen sind nach Arbeitspausen wie Urlaub und Wochenende, sogenannte Montagssterbefälle, während des beruflichen Umgangs mit Salpetersäureestern , etwa Nitroglykol oder Nitroglyzerin, beobachtet worden, siehe zu S wie Salpetersäureester, BK-Nr. 1309.

Nachbar
Nerven
Nierenkrebs
Nitroglykol, Nitroglyzerin
Nitroverbindungen
Notdurft / “Pinkelpause”

 

Unfälle am Arbeitsplatz