C. Sonderfälle von A
Berufskrankheiten – Übersicht A-Z
A wie halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylarylsulfide (Stichwort auch Kampfstoff Schwefellost)
Es handelt sich um die Berufskrankheit Nr. 1311 der Liste. Unter den halogenierten Alkylsulfiden ist der bis Kriegsende hergestellte und in Versuchsstellen untersuchte Kampfstoff 2,2 Dichlordiäthylsulfid (Schwefellost) von Bedeutung. Es ist weiter die Rede von als Fungizide und Akarizide verwendeten halogenierten Aryl- und Alkylarylsulfiden. Der erwähnte Kampfstoff wird auch heute noch gelegentlich als Fundmunition aus vergrabenen oder versteckten Beständen geborgen und vernichtet. Gefährdet sind in erster Linie Angehörige von Munitionsbergungs- und -beseitigungstrupps. Der Kampfstoff wird über die Haut und Schleimhäute resorbiert. Neben den vielfältigen Auswirkungen einschließlich der Herabsetzung der Infektionsresistenz kann durch 2.2 Dichlordiäthylsulfid Krebs der Atemwege und des Magens erzeugt werden und auch offenbar Karzinome der Harnblase.
A wie Erkrankungen durch Aluminium
Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Aluminium und seine Verbindungen sind in der Berufskrankheitenliste unter der Nr. 4106 erfaßt. Aluminium kommt nur in Form seiner Verbindungen, wie Feldspat, Glimmer, Hornblende, deren Verwitterungsprodukte wie Bauxit, Kaolin, Ton und als Oxyde, wie Korund oder Schmirgel, in der Natur vor. Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lungen werden bei Personen beobachtet, die Aluminiumpulver, vor allem ungefetteten Aluminiumfeinstaub (sogenannten Pyroschliff) herstellen. Insbesondere trifft die für das Feinstampfen, Sieben und Mischen zu. Auch die Herstellung von Aluminiumpulver zur Schmelzzerstäubung, das Ausschmelzen von Aluminiumoxid aus Bauxit sowie die Herstellung von Aluminiumlegierungen können eine Gefahrenquelle sein. Aluminium oder seine Verbindungen werden auch Staub, Rauch oder Dampf über die Atemwege aufgenommen. Es bildet sich ein dichtes zellarmes, kollagenfasriges Bindegewebe, das frühzeitig hyalin degeneriert und die Tendenz einer hochgradigen Lungenschrumpfung zeigt. Die schweren Lungenveränderungen führen frühzeitig zu chronischer Bronchitis und Emphysem mit Einschränkung der Atemfunktion sowie schließlich zum Cor pulmonale. Die Exposition bzw. Latenzzeit kann zwischen 6 Monaten bis zu 15 Jahren und mehr schwanken.
Zur Statistik:
Jährlich werden an die 35 Verdachtsfälle angezeigt. Neu in Rente genommen werden jährlich an die 1 bis 3 Fälle.
A wie Amine (aromatische Amine)
Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine sind durch die Nr. 1301 unter Versicherungsschutz gestellt. Wichtige hierher gehörende chemische Verbindungen, die insbesondere Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege hervorrufen können, sind etwa Beta-Naphthylamin, Benzidin, Xenylamin. Gefahrenquellen finden sich in der chemischen Industrie, vor allem in Betrieben der Farbstoffsynthese oder auch in bestimmten Laboratorien und anderem. Arbeiten mit dem fertigen Farbstoff und den gebrauchsfertigen Farben soll ungefährlich sein, falls nicht infolge Zersetzung oder Zerstörung aromatische Amine, die die betreffenden Krankheiten verursachen können, frei werden. Anilin und Alpha-Naphthylamin können im Einzelfall wie auch sonstige Substanzen mit krebserzeugenden aromatischen Aminen verunreinigt sein. Die Schadstoffe können durch die Haut aber auch über die Atemwege aufgenommen werden. Es kommen gutartige und bösartige Geschwülste vor und gegebenenfalls die Umwandlung gutartiger Geschwülste in bösartige. Die spezifischen Veränderungen finden sich bevorzugt im Blasengrund.
Hinweis: Es gibt Gutachter, die die Einwirkung der aromatischen Amine beruflicher Art bagatellisieren und stattdessen auf die Rauchgewohnheit des Betroffenen hinweisen.
Mitursächlichkeit der beruflichen Ursache reicht allerdings voll aus. Möglicherweise besteht sogar ein synergistischer Effekt im Sinne wechselseitiger Verstärkung der jeweiligen Auswirkungen. Die Arbeitsanamnese ist von besonderer Wichtigkeit. Feste zeitliche Sätze für die Dauer der Einwirkung gibt es nicht. Die Inkubationszeit kann Jahrzehnte betragen. Schwierig wird es bei Mehrfachtumoren, Karzinome der Lunge, aber auch des Magens, die im Anschluß an einen Blasenkrebs entstehen. Dabei kann es sich um Metastasen handeln, die dann nach der Nr. 1301 zu entschädigen sind, oder aber auch um Berufskrankheiten nach neuer Erkenntnis im Einzelfall. Allein das Fehlen eines Blasenkarzinoms gestattet also nicht die Ablehnung z.B. eines Lungenkarzinoms als berufliche Erkrankung durch Einwirkung aromatischer Amine, wie in der Fachliteratur festgehalten wird.
A wie Antrag auf Entschädigung
Sie können auch selbst formlos, schriftlich oder durch Vorstelligwerden, Antrag auf Entschädigung und auf rechtsbehelfsfähigen Bescheid hierzu stellen, und zwar sowohl beim Arbeitsunfall als auch bei der Berufskrankheit. Insbesondere bei der Berufskrankheit versucht Sie die Berufsgenossenschaft hinzuhalten. Bleiben Sie unbeirrt. Die Berufsgenossenschaft muß das Verfahren durchführen, auch wenn keine ärztliche BK-Anzeige vorliegt.
Tip: Der Hinweis auf eine Untätigkeitsklage tut in einem solchen Fall seine Wirkung.
Arbeitgeberhaftung (§ 670 BGB analog)
Arbeitspapiere
Arbeitspause