C. Sonderfälle von E
Berufskrankheiten – Übersicht A-Z
E wie Einschlafen
Fall: Ein versicherter LKW-Fahrer schläft nach 16 Stunden Fahrt am Steuer ein und verunglückt tödlich.
Hinweis: Verbotswidriges Verhalten schließt den Versicherungsschutz ausdrücklich nicht aus.
Im Ergebnis dürfte Versicherungsschutz bestehen. Die Übermüdung wäre überdies betrieblich bedingt. Selbst wenn der LKW-Fahrer die Nacht zuvor „durchgefeiert“ hätte, bliebe die Mitursächlichkeit der Wegegefahr deutlich. Auch verhältnismäßig niedriger zu wertende berufliche Mitursachen können unterhalb der Ebene der annähernden Gleichwertigkeit noch sehr wesentlich sein.
Tip: Legen Sie Widerspruch ein, wenn die Begründung darauf gestützt wird, die berufliche Bedingung wäre nicht annähernd gleichwertig gewesen.
Die Anforderung der annähernden Gleichwertigkeit deutet auf eine Überspannung der Voraussetzungen. Dem Vernehmen nach hat man höchstrichterlich nicht einmal bei 20 % Gewicht der beruflichen Ursache den Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wer bei der Arbeit im Betrieb einschläft, kann infolge von Betriebsgefahren dann gleichwohl einen Arbeitsunfall erleiden, etwa wenn er auf einem Gerüst befindlich ist. Der Einzelfall, d.h. die Umstände des Einzelfalls entscheiden.
E wie Embryo
Fall: Eine schwangere Arbeitnehmerin erleidet während ihrer Schwangerschaft einen Arbeitsunfall, bei dem auch das werdende Kind zu Schaden kommt.
Versicherungsschutz besteht nach § 12 SGB VII auch für das Kind. Diese Vorschrift mußte der Gesetzgeber einfügen, weil das Bundesverfassungsgericht dies für erforderlich hielt. Die Vorschrift gilt in gleicher Weise, wenn die Mutter während der Schwangerschaft eine Berufskrankheit erleidet.
Vorsicht: Kein Versicherungsschutz der Leibesfrucht soll bestehen, wenn das Kind durch eine
Berufskrankheit geschädigt wird, welche sich die Mutter nicht während der Schwanger-schaft, sondern vor der Schwangerschaft zugezogen hat.
Urteilen Sie selbst, ob Sie diese Ausnahme für gerechtfertigt halten. Der Versicherungsschutz des werdenden Lebens scheint offenbar immer noch gering geachtet, wenn Sie an die Schadensfälle von Kindern denken, deren Mütter schon länger berufskrank sind.
E wie Enzephalopathie
Schweregrad 4 der toxischen Enzephalopathie ist die Demenz, siehe zur BK 1317, verursacht durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische.
E wie Erwerbsunfähigkeitsrente
Im Falle eines schweren Unfalls, der zu Ihrer Erwerbsunfähigkeit führt, müssen Sie daran denken, zu gegebener Zeit zugleich Rentenantrag bei der LVA oder BfA zu stellen, welche Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung sind. Gegebenenfalls haben Sie also Anspruch auf die Verletztenrente der Berufsgenossenschaft und die Erwerbsunfähigkeitsrente der LVA (Landesversicherungsanstalt).
E wie Essen
Das Essen und Trinken gehören im allgemeinen zum persönlichen und deshalb unversicherten Bereich. Die Wege zum Mittagessen können allerdings unter Versicherungsschutz stehen. Sucht der Versicherte in einer Arbeitspause keine Gaststätte auf , sondern besorgt er sich Lebensmittel, um das Essen auf der Arbeitsstelle alsbald einzunehmen, so ist er auf dem Weg zum Einkauf von Lebensmitteln nach und von dem Ort der Tätigkeit grundsätzlich geschützt.
Hinweis: Selbst wenn eine Betriebskantine besteht, ist es dem Versicherten vom Versicherungsschutz her gesehen überlassen, das Mittagessen zuhause einzunehmen.
Wird der Betroffene bei einer privaten Verrichtung, wie dem Essen allerdings durch eine Betriebsgefahr geschädigt, kann von daher der Versicherungsschutz begründet sein.
Fall: Auf der Betriebsstätte fällt ein Kran auf einen Arbeiter, der gerade sein Mittagsbrot ißt.
Familienheimfahrt
finale Handlungstendenz
Fluor
Fünfzig-Prozent-Hürde