Quarzstaub, Quasiberufskrankheit und Quecksilber

C. Sonderfälle von Q

Berufskrankheiten – Übersicht A-Z

Q wie Quarzstaub

Belastungen durch Quarzstaub, etwa beim Sandstrahlen oder im Bergbau, können zur Silikose führen, BK-Nr. 4101, aber auch zu erhöhtem Zahnabrieb, BK-Nr. 2111.

Q wie Quasiberufskrankheit

Der Ausdruck ist unschön und führt in die Irre. Bei einer Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis im Einzelfall handelt es sich um eine echte Berufskrankheit, nur daß diese nicht oder noch nicht in der Berufskrankheitenliste enthalten ist. Sind die Fälle einer Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis äußerst selten und dürften diese nicht weiter auftreten, bedarf es nicht unbedingt der Erweiterung der deutschen Berufskrankheitenliste. In der Fachliteratur ist die Rede dieserhalb von einer Einmanngruppe. Sind die Fälle häufiger, müßten diese in die deutsche Berufskrankheitenliste aufgenommen werden. Sie machen sich keine Vorstellung, welche Schwierigkeiten sich um die Erweiterung der Berufskrankheitenliste ranken. In diesen sozialpolitischen Streit geraten dann die Opfer im Falle einer Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis, da die Berufsgenossenschaft im Einzelfall einer Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis dem noch lebenden Berufskrebskranken oder später den Hinterbliebenen, Witwen und Waisen, abverlangt, sie müßten nachweisen, daß die Berufskrankheitenliste demnächst um diese Fälle erweitert würde und die Voraussetzungen der Listenerweiterung erfüllt wären. An diesen Anforderungen merken Sie, daß es gar nicht um Entschädigungen im Einzelfall geht bei der Praxis zu der sogenannten Öffnungsklausel des § 551 II RVO bzw. des § 9 II SGB VII. Bei der Quasiberufskrankheit imponiert auch die 50 %-Hürde, im Sinne der Verdoppelungstheorie. Um eine Berufskrankheit in die Berufskrankheitenliste aufnehmen zu können, müßte das Risiko für die betreffende Personengruppe beruflich um das Doppelte erhöht sein, und zwar gegenüber der Normalbevölkerung, um eine solche Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen zu können. Diese Mathematisierung im Sinne der Risikoverdoppelung dürfte gegen die Kausalitätsnorm verstoßen in dem Sinne, daß wesentliche Gefahrerhöhungen unterhalb der Verdoppelungsgrenze unentschädigt bleiben.

Tip: Die wenigsten Entschädigungen einer Quasiberufskrankheit erfolgen freiwillig durch die Berufsgenossenschaft. Legen Sie Widerspruch ein, wenn Sie Anhaltspunkte für die berufliche Mitursächlichkeit sehen.

Sehen Sie noch an anderer Stelle zum Thema „Die Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis“. Die Fälle von Berufskrankheiten nach neuer Erkenntnis werden dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften etwa gemeldet und in Statistiken geführt. So wurden in den letzten Jahren z.B. Kehlkopf- und Bronchialkarzinome bedingt durch PAH-Belastungen bzw. Benzo(a)pyren von Gießereibeschäftigten als Berufskrankheit nach neuer Erkenntnis im Einzelfall berufsgenossenschaftlichen anerkannt. (Zur Statistik siehe unter B 5.4.) Angeschuldigt wurden bei den Gießereifällen insbesondere Teerprodukte.

Q wie Quecksilber

Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen sind in der Berufskrankheitenliste unter der Nr. 1102 unter Versicherungsschutz gestellt. Das Einatmen von Quecksilberdämpfen kann zu Symptomen von Seiten des zentralen Nervensystems führen und eine chronische Schädigung hervorrufen. In den Merkblättern ist auch die Rede von einem sogenannten Quecksilberrachen. Beobachtet wurden offenbar auch Quecksilberallergien. Eine Handschriftprobe kann die für den Quecksilberkranken oft typische Zitterschrift erkenntlich machen, wie im Merkblatt des Bundesarbeitsministeriums zu dieser Berufskrankheit beschrieben wird.

Rechtsschutzversicherung
Rentenbeginn
Reserveursache

Unfälle am Arbeitsplatz